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27/01 RechtsanwälteRechtssatz
§ 45 Abs. 1 RAO räumt jener Partei des gerichtlichen Verfahrens, der vom Gericht Verfahrenshilfe gewährt wurde, einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines Rechtsanwalts durch die Rechtsanwaltskammer ein. Sie ist somit nach § 8 AVG ebenso Partei des Bestellungsverfahrens.Paragraph 45, Absatz eins, RAO räumt jener Partei des gerichtlichen Verfahrens, der vom Gericht Verfahrenshilfe gewährt wurde, einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines Rechtsanwalts durch die Rechtsanwaltskammer ein. Sie ist somit nach Paragraph 8, AVG ebenso Partei des Bestellungsverfahrens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022030285.L11Im RIS seit
17.04.2024Zuletzt aktualisiert am
17.04.2024