RS Vwgh 2024/3/13 Ra 2022/03/0285

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Veröffentlicht am 13.03.2024
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27/01 Rechtsanwälte
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

§ 45 Abs. 1 RAO räumt jener Partei des gerichtlichen Verfahrens, der vom Gericht Verfahrenshilfe gewährt wurde, einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines Rechtsanwalts durch die Rechtsanwaltskammer ein. Sie ist somit nach § 8 AVG ebenso Partei des Bestellungsverfahrens.Paragraph 45, Absatz eins, RAO räumt jener Partei des gerichtlichen Verfahrens, der vom Gericht Verfahrenshilfe gewährt wurde, einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines Rechtsanwalts durch die Rechtsanwaltskammer ein. Sie ist somit nach Paragraph 8, AVG ebenso Partei des Bestellungsverfahrens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022030285.L11

Im RIS seit

17.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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