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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §42 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/06/0053 B 1. Oktober 2021 RS 2 (hier ohne "und es kann ein Vorbringen unter Bedingungen den Charakter von Einwendungen haben")Stammrechtssatz
Zwar ist einem Vorbringen, das in Bedingungsform gekleidet ist, nicht von vornherein und in jedem Fall der Charakter als Einwendung abzusprechen und es kann ein Vorbringen unter Bedingungen den Charakter von Einwendungen haben. Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (VwGH 28.1.2009, 2008/05/0166, mwN), insbesondere davon, ob aus den formulierten Bedingungen die Behauptung, dass bei Nichterfüllung der Bedingungen eine Verletzung eines Rechts eintreten würde, ableitbar ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022070069.L07Im RIS seit
23.04.2024Zuletzt aktualisiert am
28.06.2024