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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Das Vorbringen des Revisionswerbers, wonach die Suchtmittelbeeinträchtigung gegenüber der Übermüdung in den Hintergrund trete, erweist sich als nicht zielführend, zumal der Tatbestand des § 5 Abs. 1 StVO 1960 auch dann erfüllt ist, wenn die Fahruntüchtigkeit überwiegend auf der Übermüdung des Revisionswerbers beruht (VwGH 27.4.2012, 2009/02/0373; VwGH 24.10.2016, Ra 2016/02/013).Das Vorbringen des Revisionswerbers, wonach die Suchtmittelbeeinträchtigung gegenüber der Übermüdung in den Hintergrund trete, erweist sich als nicht zielführend, zumal der Tatbestand des Paragraph 5, Absatz eins, StVO 1960 auch dann erfüllt ist, wenn die Fahruntüchtigkeit überwiegend auf der Übermüdung des Revisionswerbers beruht (VwGH 27.4.2012, 2009/02/0373; VwGH 24.10.2016, Ra 2016/02/013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024020047.L02Im RIS seit
11.04.2024Zuletzt aktualisiert am
11.04.2024