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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §41 Abs1 Z2Rechtssatz
§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 stellt auf das Faktum ab, dass eine gesonderte Versteuerung erfolgte, nicht darauf, ob eine gemeinsame Versteuerung zu Recht unterblieben ist.Paragraph 41, Absatz eins, Ziffer 2, EStG 1988 stellt auf das Faktum ab, dass eine gesonderte Versteuerung erfolgte, nicht darauf, ob eine gemeinsame Versteuerung zu Recht unterblieben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022150024.J02Im RIS seit
24.04.2024Zuletzt aktualisiert am
21.05.2024