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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgRechtssatz
Das Erfordernis der Zweigniederlassung (samt Zurechnung der Beteiligung an diese; § 9 Abs. 3 KStG 1988) geht über das hinaus, was erforderlich ist, um das Ziel der Verhinderung einer doppelten Verlustberücksichtigung zu erreichen, und stellt damit eine verbotene Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.Das Erfordernis der Zweigniederlassung (samt Zurechnung der Beteiligung an diese; Paragraph 9, Absatz 3, KStG 1988) geht über das hinaus, was erforderlich ist, um das Ziel der Verhinderung einer doppelten Verlustberücksichtigung zu erreichen, und stellt damit eine verbotene Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023130018.J03Im RIS seit
21.05.2024Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025