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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11 Abs12Rechtssatz
Für den Aussteller der Rechnung wirkt eine Rechnungsberichtigung ex nunc; die Steuerschuld des Rechnungsausstellers entfällt durch die spätere Rechnungsberichtigung nicht bereits rückwirkend auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung (vgl. VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025; 15.12.2022, Ro 2019/13/0034, je mwN).Für den Aussteller der Rechnung wirkt eine Rechnungsberichtigung ex nunc; die Steuerschuld des Rechnungsausstellers entfällt durch die spätere Rechnungsberichtigung nicht bereits rückwirkend auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung vergleiche VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025; 15.12.2022, Ro 2019/13/0034, je mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130032.L01Im RIS seit
24.04.2024Zuletzt aktualisiert am
21.05.2024