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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §293Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/02/0083 B 21. April 2021 RS 1Stammrechtssatz
Wird ein vor dem VwGH angefochtenes Erkenntnis nach Erhebung der Revision berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung das angefochtene Erkenntnis in der Fassung zu Grunde zu legen, die es durch die Berichtigung erhalten hat (vgl. VwGH 17.7.2019, Ro 2016/13/0018).Wird ein vor dem VwGH angefochtenes Erkenntnis nach Erhebung der Revision berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung das angefochtene Erkenntnis in der Fassung zu Grunde zu legen, die es durch die Berichtigung erhalten hat vergleiche VwGH 17.7.2019, Ro 2016/13/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021130093.L03Im RIS seit
30.04.2024Zuletzt aktualisiert am
10.10.2024