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97 Öffentliches AuftragswesenBeachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2020/04/0007 E 8. September 2021 RS 6Stammrechtssatz
Glaubwürdig dargelegte Erfahrungen dürfen bei der Prüfung der Preisangemessenheit berücksichtigt werden (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem BVergG 2006 VwGH 16.5.2018, Ra 2017/04/0152, Rn. 32). Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass ein nicht weiter substantiierter Verweis auf Erfahrungswerte per se schon hinreichend ist, um bestehende Unklarheiten betreffend die Kalkulation einzelner Positionen zu beseitigen.Glaubwürdig dargelegte Erfahrungen dürfen bei der Prüfung der Preisangemessenheit berücksichtigt werden vergleiche zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem BVergG 2006 VwGH 16.5.2018, Ra 2017/04/0152, Rn. 32). Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass ein nicht weiter substantiierter Verweis auf Erfahrungswerte per se schon hinreichend ist, um bestehende Unklarheiten betreffend die Kalkulation einzelner Positionen zu beseitigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040056.L02Im RIS seit
14.05.2024Zuletzt aktualisiert am
13.06.2024