RS Vwgh 2024/4/9 Ra 2023/04/0056

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Veröffentlicht am 09.04.2024
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97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/04/0057

Rechtssatz

Das VwG hat in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren unter Berücksichtigung der dem Auftraggeber zur Verfügung gestandenen Unterlagen auch selbst die Preisgestaltung auf ihre betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit in der Regel aus sachverständiger Sicht zu prüfen. Da es sich dabei um eine Plausibilitätsprüfung handelt, muss nicht die gesamte Kalkulation des Bieters minutiös nachvollzogen, sondern nur - grob - geprüft werden, ob ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann (siehe zu allem VwGH 13.12.2021, Ra 2018/04/0111, Rn. 14, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040056.L01

Im RIS seit

14.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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