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97 Öffentliches AuftragswesenBeachte
Rechtssatz
Das VwG hat in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren unter Berücksichtigung der dem Auftraggeber zur Verfügung gestandenen Unterlagen auch selbst die Preisgestaltung auf ihre betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit in der Regel aus sachverständiger Sicht zu prüfen. Da es sich dabei um eine Plausibilitätsprüfung handelt, muss nicht die gesamte Kalkulation des Bieters minutiös nachvollzogen, sondern nur - grob - geprüft werden, ob ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann (siehe zu allem VwGH 13.12.2021, Ra 2018/04/0111, Rn. 14, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040056.L01Im RIS seit
14.05.2024Zuletzt aktualisiert am
13.06.2024