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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Beachte
Rechtssatz
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht danach, ob die Verlängerung vor oder nach Ablauf der ursprünglichen Vertragsdauer erfolgte, sofern die Kontinuität des Rechtsverhältnisses gewahrt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022160017.J05Im RIS seit
28.05.2024Zuletzt aktualisiert am
07.01.2025