Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/21/0508 B 13. Oktober 2022 RS 1 (hier Beschwerde an das VwG)Stammrechtssatz
Die Erhebung einer unzulässigen Berufung hindert nicht den Eintritt der Rechtskraft eines Bescheides. Die Zurückweisung einer solchen Berufung durch die Berufungsbehörde hat lediglich feststellenden Charakter (vgl. VwGH 7.6.2000, 99/03/0422; VwGH 15.12.1987, 87/05/0147; VwGH 15.3.2011, 2010/05/0165). Dies gilt auch für verspätete Berufungen (vgl. VwGH 22.2.2001, 2000/20/0504; VwGH 19.2.2009, 2008/18/0708). Das lässt sich auch auf unzulässige oder verspätete Beschwerden an ein VwG übertragen. Ein von einer Behörde erlassener Bescheid erwächst, wenn kein Rechtsmittelverzicht vorliegt, mit ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft (vgl. VwGH 19.10.2021, Ro 2019/14/0006).Die Erhebung einer unzulässigen Berufung hindert nicht den Eintritt der Rechtskraft eines Bescheides. Die Zurückweisung einer solchen Berufung durch die Berufungsbehörde hat lediglich feststellenden Charakter vergleiche VwGH 7.6.2000, 99/03/0422; VwGH 15.12.1987, 87/05/0147; VwGH 15.3.2011, 2010/05/0165). Dies gilt auch für verspätete Berufungen vergleiche VwGH 22.2.2001, 2000/20/0504; VwGH 19.2.2009, 2008/18/0708). Das lässt sich auch auf unzulässige oder verspätete Beschwerden an ein VwG übertragen. Ein von einer Behörde erlassener Bescheid erwächst, wenn kein Rechtsmittelverzicht vorliegt, mit ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft vergleiche VwGH 19.10.2021, Ro 2019/14/0006).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022120052.L01Im RIS seit
14.05.2024Zuletzt aktualisiert am
16.05.2024