RS Vwgh 2024/4/11 Ra 2023/10/0366

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.2024
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/10/0371

Rechtssatz

Die Wahrnehmung der Unzuständigkeit der belangten Behörde hat unabhängig davon zu erfolgen, ob der Rechtsmittelwerber dies im Verfahren eingewendet oder in der Beschwerde releviert hat (VwGH 10.2.2022, Ra 2021/03/0281, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023100366.L04

Im RIS seit

07.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten