Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §9Beachte
Rechtssatz
Bei der Gruppenbesteuerung handelt es sich um ein in sich geschlossenes System, bei dem der Gesetzgeber in Kauf genommen hat, dass endgültige Vermögensverluste sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Gruppenmitgliedern nicht unbegrenzt verwertet werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023130003.J10Im RIS seit
21.05.2024Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025