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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §9Beachte
Rechtssatz
Eine doppelte Nichtberücksichtigung kann nur dann vorliegen, wenn auf zwei Ebenen ein Verlust anfällt und dieser auf keiner Ebene berücksichtigt wird. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn ein negatives Liquidationsergebnis auf Ebene des ausländischen Gruppenmitglieds entsteht und eine steuerneutrale Teilwertabschreibung auf diese Beteiligung in der Liquidationsphase vorgenommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023130003.J08Im RIS seit
21.05.2024Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025