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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §10 Abs3Beachte
Rechtssatz
Für die Ermittlung eines "Liquidationsverlustes oder -gewinnes" auf Gesellschafterebene (Veräußerungsverlust) ist der Buchwert der abgehenden Beteiligung dem Liquidationsergebnis gegenüberzustellen (vgl. VwGH 26.2.2013, 2010/15/0022). Ein "Liquidationsverlust" liegt daher nur dann vor, wenn die Gegenüberstellung des Buchwertes mit dem Abwicklungsergebnis zu einem Verlust führt.Für die Ermittlung eines "Liquidationsverlustes oder -gewinnes" auf Gesellschafterebene (Veräußerungsverlust) ist der Buchwert der abgehenden Beteiligung dem Liquidationsergebnis gegenüberzustellen vergleiche VwGH 26.2.2013, 2010/15/0022). Ein "Liquidationsverlust" liegt daher nur dann vor, wenn die Gegenüberstellung des Buchwertes mit dem Abwicklungsergebnis zu einem Verlust führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023130003.J01Im RIS seit
21.05.2024Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025