RS Vwgh 2024/4/24 Ra 2024/20/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2024
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/18/0043 E 29. Februar 2024 RS 1

Stammrechtssatz

Aus asylrechtlicher Sicht kann es nicht darauf ankommen, ob die Einreise in einen verfolgungssicheren Landesteil aus der Sicht des potentiellen Verfolgers (hier: des syrischen Regimes) legal stattfindet, sondern nur, ob die den Grenzübergang beherrschenden Autoritäten eine Einreise in das sichere Gebiet zulassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024200132.L03

Im RIS seit

21.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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