Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2024/18/0043 E 29. Februar 2024 RS 1Stammrechtssatz
Aus asylrechtlicher Sicht kann es nicht darauf ankommen, ob die Einreise in einen verfolgungssicheren Landesteil aus der Sicht des potentiellen Verfolgers (hier: des syrischen Regimes) legal stattfindet, sondern nur, ob die den Grenzübergang beherrschenden Autoritäten eine Einreise in das sichere Gebiet zulassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024140076.L01Im RIS seit
21.05.2024Zuletzt aktualisiert am
11.06.2024