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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §25a Abs4aRechtssatz
Gemäß § 25a Abs. 4a letzter Satz VwGG ist, wenn das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts mündlich verkündet wurde (§ 29 Abs. 2 VwGVG), eine Revision nur nach einem Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch mindestens einen der hiezu Berechtigten zulässig. Wurde der Antrag auf Ausfertigung des mündlich verkündeten Erkenntnisses erst nach Ablauf der zweiwöchigen Frist ab Ausfolgung der Niederschrift (§ 29 Abs. 2a Z 1 VwGVG) gestellt, erweist sich die vorliegende Revision demnach schon mangels eines rechtzeitigen Antrags auf Ausfertigung iSd § 25a Abs. 4a VwGG als unzulässig. Die Aushändigung des Verhandlungsprotokolls, auch wenn es bereits eine ausführliche Begründung des verkündeten Erkenntnisses enthält, führt nicht zur Zulässigkeit der Revision (vgl. zur Unzulässigkeit selbst bei Übermittlung einer Ausfertigung ohne Antrag VwGH 20.4.2017, Ra 2017/19/0099).Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4 a, letzter Satz VwGG ist, wenn das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts mündlich verkündet wurde (Paragraph 29, Absatz 2, VwGVG), eine Revision nur nach einem Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch mindestens einen der hiezu Berechtigten zulässig. Wurde der Antrag auf Ausfertigung des mündlich verkündeten Erkenntnisses erst nach Ablauf der zweiwöchigen Frist ab Ausfolgung der Niederschrift (Paragraph 29, Absatz 2 a, Ziffer eins, VwGVG) gestellt, erweist sich die vorliegende Revision demnach schon mangels eines rechtzeitigen Antrags auf Ausfertigung iSd Paragraph 25 a, Absatz 4 a, VwGG als unzulässig. Die Aushändigung des Verhandlungsprotokolls, auch wenn es bereits eine ausführliche Begründung des verkündeten Erkenntnisses enthält, führt nicht zur Zulässigkeit der Revision vergleiche zur Unzulässigkeit selbst bei Übermittlung einer Ausfertigung ohne Antrag VwGH 20.4.2017, Ra 2017/19/0099).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022050188.L01Im RIS seit
28.05.2024Zuletzt aktualisiert am
13.06.2024