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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Rechtssatz
Mit einer Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit ist für sich allein noch keine Aussage über das Zutreffen der Rechtsansicht des VwG verbunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022040032.J04Im RIS seit
28.05.2024Zuletzt aktualisiert am
17.06.2024