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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/22/0030 E 31. März 2021 RS 5Stammrechtssatz
Dem Gewicht der Bindungen zu einem österreichischen Staatsbürger kann nicht allein mit dem Vorhalt eines unsicheren Aufenthaltsstatus begegnet werden (vgl. VwGH 22.7.2011, 2009/22/0183).Dem Gewicht der Bindungen zu einem österreichischen Staatsbürger kann nicht allein mit dem Vorhalt eines unsicheren Aufenthaltsstatus begegnet werden vergleiche VwGH 22.7.2011, 2009/22/0183).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023170074.L01Im RIS seit
04.06.2024Zuletzt aktualisiert am
12.07.2024