RS Vwgh 2024/5/14 Ra 2024/08/0027

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Veröffentlicht am 14.05.2024
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs1
AlVG 1977 §24 Abs2
AlVG 1977 §47 Abs1
AVG §68 Abs1
VwRallg

Rechtssatz

§ 24 Abs. 1 und 2 AlVG erlaubt es, in die Bestandskraft von Mitteilungen gemäß § 47 Abs. 1 AlVG und selbst von rechtskräftigen Bescheiden einzugreifen (vgl. etwa VwGH 19.1.2011, 2007/08/0181, sowie das schon zur neuen Rechtslage ergangene Erkenntnis VwGH 16.2.2022, Ro 2021/08/0005). § 24 AlVG zielt gerade darauf ab, einen Eingriff in die Bestandskraft rechtskräftiger Erledigungen zu ermöglichen. Weder ein rechtskräftiger Bescheid noch eine Mitteilung, hinsichtlich deren die dreimonatige Frist nach § 47 Abs. 1 vierter Satz AlVG abgelaufen ist, hindert daher eine Neubemessung oder Berichtigung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dies auf Antrag oder von Amts wegen erfolgt.Paragraph 24, Absatz eins und 2 AlVG erlaubt es, in die Bestandskraft von Mitteilungen gemäß Paragraph 47, Absatz eins, AlVG und selbst von rechtskräftigen Bescheiden einzugreifen vergleiche etwa VwGH 19.1.2011, 2007/08/0181, sowie das schon zur neuen Rechtslage ergangene Erkenntnis VwGH 16.2.2022, Ro 2021/08/0005). Paragraph 24, AlVG zielt gerade darauf ab, einen Eingriff in die Bestandskraft rechtskräftiger Erledigungen zu ermöglichen. Weder ein rechtskräftiger Bescheid noch eine Mitteilung, hinsichtlich deren die dreimonatige Frist nach Paragraph 47, Absatz eins, vierter Satz AlVG abgelaufen ist, hindert daher eine Neubemessung oder Berichtigung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dies auf Antrag oder von Amts wegen erfolgt.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024080027.L01

Im RIS seit

18.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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