Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §7Rechtssatz
Die Frage, ob ein Richter in einem Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt grundsätzlich bloß eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, die die Zulässigkeit der Revision nur dann zu begründen vermag, wenn die Entscheidung des betreffenden Richters die Rechtssicherheit beeinträchtigen würde (vgl. VwGH 23.4.2021, Ra 2020/12/0014, Rn. 56).Die Frage, ob ein Richter in einem Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt grundsätzlich bloß eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, die die Zulässigkeit der Revision nur dann zu begründen vermag, wenn die Entscheidung des betreffenden Richters die Rechtssicherheit beeinträchtigen würde vergleiche VwGH 23.4.2021, Ra 2020/12/0014, Rn. 56).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023220011.L03Im RIS seit
09.07.2024Zuletzt aktualisiert am
25.07.2024