RS Vwgh 2024/6/6 Ra 2023/15/0053

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Veröffentlicht am 06.06.2024
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.Der Wohnsitzbegriff des Paragraph 26, Absatz eins, BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150053.L02

Im RIS seit

02.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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