RS Vwgh 2024/6/6 Ra 2023/15/0053

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Veröffentlicht am 06.06.2024
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Wohnung (§ 26 Abs. 1 BAO) muss nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden (vgl. VwGH 21.5.1990, 89/15/0115, mwN).Die Wohnung (Paragraph 26, Absatz eins, BAO) muss nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden vergleiche VwGH 21.5.1990, 89/15/0115, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150053.L03

Im RIS seit

02.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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