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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §111 Abs1Rechtssatz
Die Strittigkeit des Bestehens einer Abgabepflicht steht der Verhängung von Zwangsstrafen zur Durchsetzung der Verpflichtung zur Offenlegung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130017.L05Im RIS seit
09.07.2024Zuletzt aktualisiert am
06.08.2024