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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §37Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/03/0026 E 25. April 1990 RS 1 (hier nur 'im Spruch des Straferkenntnisses')Stammrechtssatz
Die Nichtanführung des Verhaltens, die dem Besch als in § 4 Abs 1 lit c StVO genannte Nichtmitwirkung angelastet wird, im Spruch des von der Berufungsbehörde bestätigten erstinstanzlichen Straferkenntnisses stellt einen Verstoß gegen § 44a lit a VStG dar (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984).Die Nichtanführung des Verhaltens, die dem Besch als in Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, StVO genannte Nichtmitwirkung angelastet wird, im Spruch des von der Berufungsbehörde bestätigten erstinstanzlichen Straferkenntnisses stellt einen Verstoß gegen Paragraph 44 a, Litera a, VStG dar (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022020146.L03Im RIS seit
09.07.2024Zuletzt aktualisiert am
23.07.2024