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21/01 HandelsrechtNorm
EStG 1988 §27 Abs1 Z2Rechtssatz
Gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sind Gewinnanteile aus der Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters ist einer stillen Gesellschaft inhaltlich vergleichbar, besteht aber nicht an einem Unternehmen, sondern einem "Nichtunternehmen" im Sinne des UGB.Gemäß Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 2, EStG 1988 sind Gewinnanteile aus der Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters ist einer stillen Gesellschaft inhaltlich vergleichbar, besteht aber nicht an einem Unternehmen, sondern einem "Nichtunternehmen" im Sinne des UGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022130032.J02Im RIS seit
13.08.2024Zuletzt aktualisiert am
17.09.2024