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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Beachte
Abgehen von Vorjudikatur: Ra 2021/12/0078 E 19.07.2023 RS 4Rechtssatz
Mit der im Erkenntnis des VwGH vom 19. Juli 2023, Ra 2021/12/0078, verwendeten Begründung, dass angesichts der aktuellen Fassung des § 109 Abs. 2 BDG 1979 die bisherige Rsp. des VwGH (Hinweis auf VwGH 17.1.1991, 90/09/0168), wonach der Grundsatz "ne bis in idem" nicht gelte und die Ermahnung den materiellen Disziplinierungsanspruch der Dienstbehörde nicht verbrauche, nicht aufrechterhalten werden könne, und dass aus § 121 Abs. 1 BDG 1979 abzuleiten sei, dass nach einer Ermahnung wegen einer Dienstpflichtverletzung für die zusätzliche Verhängung einer Disziplinarstrafe in derselben Sache kein Raum bleibe, wurde von der Rsp. des VwGH abgewichen. Der VwGH hält jedoch in diesen beiden Punkten unter Ablehnung der im Erkenntnis vom 19. Juli 2023, Ra 2021/12/0078, gewählten Auslegung an der bisherigen Rsp. fest.Mit der im Erkenntnis des VwGH vom 19. Juli 2023, Ra 2021/12/0078, verwendeten Begründung, dass angesichts der aktuellen Fassung des Paragraph 109, Absatz 2, BDG 1979 die bisherige Rsp. des VwGH (Hinweis auf VwGH 17.1.1991, 90/09/0168), wonach der Grundsatz "ne bis in idem" nicht gelte und die Ermahnung den materiellen Disziplinierungsanspruch der Dienstbehörde nicht verbrauche, nicht aufrechterhalten werden könne, und dass aus Paragraph 121, Absatz eins, BDG 1979 abzuleiten sei, dass nach einer Ermahnung wegen einer Dienstpflichtverletzung für die zusätzliche Verhängung einer Disziplinarstrafe in derselben Sache kein Raum bleibe, wurde von der Rsp. des VwGH abgewichen. Der VwGH hält jedoch in diesen beiden Punkten unter Ablehnung der im Erkenntnis vom 19. Juli 2023, Ra 2021/12/0078, gewählten Auslegung an der bisherigen Rsp. fest.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090018.L09Im RIS seit
09.07.2024Zuletzt aktualisiert am
23.07.2024