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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASchG 1994 §118 Abs3Rechtssatz
Der Arbeitgeber hat im Bereich des Arbeitnehmerschutzes für die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems zu sorgen, wobei dieses Kontrollsystem gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften Platz zu greifen hat ( VwGH 12.11.2019, Ra 2019/02/0166).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024020103.L02Im RIS seit
09.07.2024Zuletzt aktualisiert am
23.07.2024