Index
L72004 Beschaffung Vergabe OberösterreichNorm
BVergG 2018 §122Beachte
Rechtssatz
Angesichts des umfassenden Gebotes eines effektiven Rechtsschutzes muss auch die fehlerhafte Wahl eines Vergabeverfahrens ohne Bekanntmachung bekämpft werden können, und zwar gerade auch von jenen Unternehmen, die nicht eingeladen wurden, an dem betreffenden Vergabeverfahren teilzunehmen (vgl. etwa VwGH 16.10.2019, Ro 2017/04/0024, Rn. 35, mwN).Angesichts des umfassenden Gebotes eines effektiven Rechtsschutzes muss auch die fehlerhafte Wahl eines Vergabeverfahrens ohne Bekanntmachung bekämpft werden können, und zwar gerade auch von jenen Unternehmen, die nicht eingeladen wurden, an dem betreffenden Vergabeverfahren teilzunehmen vergleiche etwa VwGH 16.10.2019, Ro 2017/04/0024, Rn. 35, mwN).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040127.L12Im RIS seit
10.09.2024Zuletzt aktualisiert am
17.09.2024