RS Vwgh 2024/6/25 Ra 2021/04/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2024
beobachten
merken

Index

E6J
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2018 §2 Z22 litd sublitaa
BVergG 2018 §91
BVergG 2018 §91 Abs5 Z3
BVergG 2018 §91 Abs7
62004CJ0029 Kommission / Österreich

Rechtssatz

Der VwGH hat vor dem Hintergrund der praktischen Wirksamkeit des unionsrechtlichen Vergaberechts und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10. November 2005, C-29/04, Kommission / Österreich, demzufolge betreffend die Prüfung der Verschleierung der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nicht nur die zum Zeitpunkt der Vergabe des fraglichen öffentlichen Auftrags vorliegenden Bedingungen, sondern aufgrund der besonderen Umstände der konkreten Rechtssache auch später eingetretene Ereignisse zu berücksichtigen sind) zum Ausdruck gebracht, dass zur Beurteilung eines vergaberechtlich relevanten Vorganges nicht alleine auf formelle Gesichtspunkte abzustellen ist (vgl. VwGH 24.6.2015, Ra 2014/04/0043, mwN).Der VwGH hat vor dem Hintergrund der praktischen Wirksamkeit des unionsrechtlichen Vergaberechts und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10. November 2005, C-29/04, Kommission / Österreich, demzufolge betreffend die Prüfung der Verschleierung der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nicht nur die zum Zeitpunkt der Vergabe des fraglichen öffentlichen Auftrags vorliegenden Bedingungen, sondern aufgrund der besonderen Umstände der konkreten Rechtssache auch später eingetretene Ereignisse zu berücksichtigen sind) zum Ausdruck gebracht, dass zur Beurteilung eines vergaberechtlich relevanten Vorganges nicht alleine auf formelle Gesichtspunkte abzustellen ist vergleiche VwGH 24.6.2015, Ra 2014/04/0043, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040099.L03

Im RIS seit

10.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten