RS Vwgh 2024/6/25 Ra 2021/04/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2024
beobachten
merken

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2018 §2 Z22 litd sublitaa
BVergG 2018 §91
BVergG 2018 §91 Abs5 Z3
BVergG 2018 §91 Abs7

Rechtssatz

Unzulässige "Feigenblattkriterien" können entweder dann vorliegen, wenn sie derart gering gewichtet sind, dass sie keinen relevanten Einfluss auf die Gesamtbewertung haben können, oder wenn sie derart gestaltet sind, dass voraussichtlich alle (geeigneten) Bieter die maximale Bewertung im jeweiligen Kriterium erreichen und dieses daher nicht relevant für die Gesamtbewertung wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040099.L04

Im RIS seit

10.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten