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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2018 §2 Z22 litd sublitaaRechtssatz
Unzulässige "Feigenblattkriterien" können entweder dann vorliegen, wenn sie derart gering gewichtet sind, dass sie keinen relevanten Einfluss auf die Gesamtbewertung haben können, oder wenn sie derart gestaltet sind, dass voraussichtlich alle (geeigneten) Bieter die maximale Bewertung im jeweiligen Kriterium erreichen und dieses daher nicht relevant für die Gesamtbewertung wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040099.L04Im RIS seit
10.09.2024Zuletzt aktualisiert am
17.09.2024