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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgBeachte
Rechtssatz
Gemäß § 26 UStG 1994 sind zwar für die Einfuhrumsatzsteuer - z.B. für deren Entstehung - die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß anzuwenden, dies gilt aber nicht für die Definition des Tatbestandes der Einfuhr (§ 1 Abs. 1 Z 3 UStG 1994). Auch die unionsrechtliche Grundlage des Einfuhrbegriffs (Art. 30 MwStSystRL) enthält keinen Verweis auf die zollrechtlichen Vorschriften.Gemäß Paragraph 26, UStG 1994 sind zwar für die Einfuhrumsatzsteuer - z.B. für deren Entstehung - die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß anzuwenden, dies gilt aber nicht für die Definition des Tatbestandes der Einfuhr (Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3, UStG 1994). Auch die unionsrechtliche Grundlage des Einfuhrbegriffs (Artikel 30, MwStSystRL) enthält keinen Verweis auf die zollrechtlichen Vorschriften.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022150002.J02Im RIS seit
20.08.2024Zuletzt aktualisiert am
12.09.2024