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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §9 Abs7Rechtssatz
Zum Vorliegen eines bloß treuhändigen Erwerbs von Beteiligungen hat der VwGH ausgesprochen, dass in einer derartigen Konstellation nicht von einer fremdbezogenen Anschaffung ausgegangen werden könne (vgl. VwGH 3.9.2019, Ra 2018/15/0052, mwN).Zum Vorliegen eines bloß treuhändigen Erwerbs von Beteiligungen hat der VwGH ausgesprochen, dass in einer derartigen Konstellation nicht von einer fremdbezogenen Anschaffung ausgegangen werden könne vergleiche VwGH 3.9.2019, Ra 2018/15/0052, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021150012.J08Im RIS seit
13.08.2024Zuletzt aktualisiert am
10.10.2024