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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §9 Abs7Rechtssatz
Ein "schädlicher" Konzernerwerb im Sinne des § 9 Abs. 7 KStG 1988 liegt nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Anschaffung der Beteiligung bereits ein Konzernverhältnis zwischen veräußernder und erwerbender Gesellschaft bestand oder Käufer und Verkäufer zu diesem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar von demselben Gesellschafter beherrscht wurden (vgl. VwGH 6.7.2020, Ro 2019/13/0018).Ein "schädlicher" Konzernerwerb im Sinne des Paragraph 9, Absatz 7, KStG 1988 liegt nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Anschaffung der Beteiligung bereits ein Konzernverhältnis zwischen veräußernder und erwerbender Gesellschaft bestand oder Käufer und Verkäufer zu diesem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar von demselben Gesellschafter beherrscht wurden vergleiche VwGH 6.7.2020, Ro 2019/13/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021150012.J02Im RIS seit
13.08.2024Zuletzt aktualisiert am
10.10.2024