Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §196Beachte
Rechtssatz
Ein Verstoß gegen § 196 Abs. 4 BAO führt dazu, dass diesfalls zwar ein rechtswidriger, aber nicht unwirksamer Bescheid vorliegt.Ein Verstoß gegen Paragraph 196, Absatz 4, BAO führt dazu, dass diesfalls zwar ein rechtswidriger, aber nicht unwirksamer Bescheid vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150024.L02Im RIS seit
06.08.2024Zuletzt aktualisiert am
15.10.2024