Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §196Beachte
Rechtssatz
§ 196 Abs. 4 BAO begründet eine Verfahrensgemeinschaft der dort genannten Personen. Die beantragte Aufhebung eines Zerlegungsbescheids tangiert auch die Rechte der übrigen Parteien des Zerlegungsverfahrens.Paragraph 196, Absatz 4, BAO begründet eine Verfahrensgemeinschaft der dort genannten Personen. Die beantragte Aufhebung eines Zerlegungsbescheids tangiert auch die Rechte der übrigen Parteien des Zerlegungsverfahrens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150024.L01Im RIS seit
06.08.2024Zuletzt aktualisiert am
15.10.2024