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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1Rechtssatz
Eine unzumutbare Verlegung des Familienwohnsitzes zum Dienstort liegt u.a. dann vor, wenn steuerlich relevante Einkünfte des Ehepartners bei der Verlegung des Familienwohnsitzes verloren gingen, wobei das Gewicht des Beitrags der vom Ehepartner erzielten Einkünfte zum Familieneinkommen zu berücksichtigen ist (vgl. bereits VwGH 17. 2.1999, 95/14/0059; 20.4.2004, 2003/13/0154).Eine unzumutbare Verlegung des Familienwohnsitzes zum Dienstort liegt u.a. dann vor, wenn steuerlich relevante Einkünfte des Ehepartners bei der Verlegung des Familienwohnsitzes verloren gingen, wobei das Gewicht des Beitrags der vom Ehepartner erzielten Einkünfte zum Familieneinkommen zu berücksichtigen ist vergleiche bereits VwGH 17. 2.1999, 95/14/0059; 20.4.2004, 2003/13/0154).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150011.L03Im RIS seit
06.08.2024Zuletzt aktualisiert am
04.09.2024