Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung TirolNorm
AVG §38Beachte
Rechtssatz
Mit der Abweisung von Feststellungsanträgen der Agrargemeinschaft liegt keine rechtskräftige Feststellung von Gemeindegut vor (VwGH 30.6.2011, 2010/07/0074). Dessen ungeachtet ist jede Behörde - und auch das VwG - im Rahmen des § 38 AVG aber befugt, im Zuge einer Vorfragenentscheidung die Frage der Qualifikation der Agrargemeinschaft als Gemeindegutsagrargemeinschaft aus eigenem zu prüfen (VwGH 26.4.2013, 2012/07/0085).Mit der Abweisung von Feststellungsanträgen der Agrargemeinschaft liegt keine rechtskräftige Feststellung von Gemeindegut vor (VwGH 30.6.2011, 2010/07/0074). Dessen ungeachtet ist jede Behörde - und auch das VwG - im Rahmen des Paragraph 38, AVG aber befugt, im Zuge einer Vorfragenentscheidung die Frage der Qualifikation der Agrargemeinschaft als Gemeindegutsagrargemeinschaft aus eigenem zu prüfen (VwGH 26.4.2013, 2012/07/0085).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023070004.J01Im RIS seit
07.08.2024Zuletzt aktualisiert am
14.08.2024