RS Vwgh 2024/7/4 Ra 2023/07/0024

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Veröffentlicht am 04.07.2024
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
FlVfLG Tir 1996 §6 Abs1
FlVfLG Tir 1996 §74 Abs2
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Nach § 74 Abs. 2 Tir FlVfLG 1996 sind Parteien in einem Verfahren nach § 6 Abs. 1 neben dem Antragsteller der bücherliche Eigentümer und die Person, der das betreffende Grundstück als Abfindung zugewiesen wurde. Diese Aufzählung ist abschließend (VwGH 29.4.1986, 86/07/0019).Nach Paragraph 74, Absatz 2, Tir FlVfLG 1996 sind Parteien in einem Verfahren nach Paragraph 6, Absatz eins, neben dem Antragsteller der bücherliche Eigentümer und die Person, der das betreffende Grundstück als Abfindung zugewiesen wurde. Diese Aufzählung ist abschließend (VwGH 29.4.1986, 86/07/0019).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023070024.L08

Im RIS seit

07.08.2024

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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