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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung TirolRechtssatz
Nach § 74 Abs. 2 Tir FlVfLG 1996 sind Parteien in einem Verfahren nach § 6 Abs. 1 neben dem Antragsteller der bücherliche Eigentümer und die Person, der das betreffende Grundstück als Abfindung zugewiesen wurde. Diese Aufzählung ist abschließend (VwGH 29.4.1986, 86/07/0019).Nach Paragraph 74, Absatz 2, Tir FlVfLG 1996 sind Parteien in einem Verfahren nach Paragraph 6, Absatz eins, neben dem Antragsteller der bücherliche Eigentümer und die Person, der das betreffende Grundstück als Abfindung zugewiesen wurde. Diese Aufzählung ist abschließend (VwGH 29.4.1986, 86/07/0019).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023070024.L08Im RIS seit
07.08.2024Zuletzt aktualisiert am
14.08.2024