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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung TirolNorm
FlVfLG Tir 1996Rechtssatz
Der Zusammenlegungserfolg realisiert sich etwa in der vorläufigen Übernahme (VwGH 19.4.1979, 2193/77). Im vorliegenden Fall, in dem mit der vorläufigen Übernahme, spätestens mit dem Zusammenlegungsplan, die Übertragung der betreffenden Wege in das von der Gemeinde verwaltete Öffentliche Gut beabsichtigt ist, nimmt die beantragte Nutzungsänderung somit den Zusammenlegungserfolg vielmehr vorweg, sodass ihr nicht nach Tir FlVfLG 1996 die Bewilligung zu versagen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023070024.L07Im RIS seit
07.08.2024Zuletzt aktualisiert am
14.08.2024