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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung TirolRechtssatz
Das Tir FlVfLG 1996 sieht als einziges inhaltliches Kriterium für die agrarbehördliche Bewilligung einer Nutzungsänderung in § 6 Abs. 2 vor, dass eine solche zu versagen sei, "wenn das geplante Vorhaben den Zusammenlegungserfolg beeinträchtigen könnte". Auch aus der ausdrücklichen Einräumung der Parteistellung an den bücherlichen und den außerbücherlichen Grundeigentümer können keine zusätzlichen Kriterien abgeleitet werden (VfGH 4.10.1978, B 132/77, VfSlg. 8397).Das Tir FlVfLG 1996 sieht als einziges inhaltliches Kriterium für die agrarbehördliche Bewilligung einer Nutzungsänderung in Paragraph 6, Absatz 2, vor, dass eine solche zu versagen sei, "wenn das geplante Vorhaben den Zusammenlegungserfolg beeinträchtigen könnte". Auch aus der ausdrücklichen Einräumung der Parteistellung an den bücherlichen und den außerbücherlichen Grundeigentümer können keine zusätzlichen Kriterien abgeleitet werden (VfGH 4.10.1978, B 132/77, VfSlg. 8397).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023070024.L04Im RIS seit
07.08.2024Zuletzt aktualisiert am
14.08.2024