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001 Verwaltungsrecht allgemeinHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/13/0014 B 28. Dezember 2022 RS 1Stammrechtssatz
In Abgabenverfahren besteht - schon wegen der anders gearteten Beweisregeln - weder eine Bindung an ein freisprechendes Strafurteil noch an einen Einstellungsbeschluss (vgl. VwGH 27.8.2020, Ra 2020/15/0043, mwN).In Abgabenverfahren besteht - schon wegen der anders gearteten Beweisregeln - weder eine Bindung an ein freisprechendes Strafurteil noch an einen Einstellungsbeschluss vergleiche VwGH 27.8.2020, Ra 2020/15/0043, mwN).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024160044.L01Im RIS seit
03.09.2024Zuletzt aktualisiert am
26.09.2024