Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VwGVG 2014 §29 Abs4Beachte
Rechtssatz
Wurde die E-Mail Adresse des anwaltlichen Rechtsvertreters der Revisionswerber bereits in mehreren Eingaben im Briefkopf angeführt und wurde darüber hinaus von dieser E-Mail Adresse aus ein Schreiben an das Verwaltungsgericht übermittelt, war eine Zustellung der Niederschrift per E-Mail an die betreffende elektronische Zustelladresse (§ 2 Z 5 ZustG) grundsätzlich zulässig (vgl. etwa VwGH 28.12.2023, Ra 2020/22/0028).Wurde die E-Mail Adresse des anwaltlichen Rechtsvertreters der Revisionswerber bereits in mehreren Eingaben im Briefkopf angeführt und wurde darüber hinaus von dieser E-Mail Adresse aus ein Schreiben an das Verwaltungsgericht übermittelt, war eine Zustellung der Niederschrift per E-Mail an die betreffende elektronische Zustelladresse (Paragraph 2, Ziffer 5, ZustG) grundsätzlich zulässig vergleiche etwa VwGH 28.12.2023, Ra 2020/22/0028).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024110103.L01Im RIS seit
20.08.2024Zuletzt aktualisiert am
03.09.2024