Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/08/0153 E 31. Jänner 2023 RS 2Stammrechtssatz
Die Innehabung einer einschlägigen Gewerbeberechtigung steht dem Bestehen einer am Vorliegen eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses anknüpfenden Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG nicht entgegen (vgl. etwa VwGH 21.8.2017, Ra 2016/08/0119, mwN).Die Innehabung einer einschlägigen Gewerbeberechtigung steht dem Bestehen einer am Vorliegen eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses anknüpfenden Pflichtversicherung nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG nicht entgegen vergleiche etwa VwGH 21.8.2017, Ra 2016/08/0119, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024080072.L02Im RIS seit
03.09.2024Zuletzt aktualisiert am
01.10.2024