RS Vwgh 2024/8/12 Ra 2024/13/0073

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Veröffentlicht am 12.08.2024
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Im Rahmen eines inneren Betriebsvergleichs kann die Schätzung auch auf Ergebnissen desselben Betriebes anderer Zeiträume aufgebaut werden. Insoweit ist zu berücksichtigen, ob es zu erheblichen Abweichungen gegenüber diesen anderen Zeiträumen gekommen ist (vgl. VwGH 5.5.1992, 92/14/0018; 20.9.2023, Ra 2023/13/0003).Im Rahmen eines inneren Betriebsvergleichs kann die Schätzung auch auf Ergebnissen desselben Betriebes anderer Zeiträume aufgebaut werden. Insoweit ist zu berücksichtigen, ob es zu erheblichen Abweichungen gegenüber diesen anderen Zeiträumen gekommen ist vergleiche VwGH 5.5.1992, 92/14/0018; 20.9.2023, Ra 2023/13/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130073.L04

Im RIS seit

05.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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