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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Im Rahmen eines inneren Betriebsvergleichs kann die Schätzung auch auf Ergebnissen desselben Betriebes anderer Zeiträume aufgebaut werden. Insoweit ist zu berücksichtigen, ob es zu erheblichen Abweichungen gegenüber diesen anderen Zeiträumen gekommen ist (vgl. VwGH 5.5.1992, 92/14/0018; 20.9.2023, Ra 2023/13/0003).Im Rahmen eines inneren Betriebsvergleichs kann die Schätzung auch auf Ergebnissen desselben Betriebes anderer Zeiträume aufgebaut werden. Insoweit ist zu berücksichtigen, ob es zu erheblichen Abweichungen gegenüber diesen anderen Zeiträumen gekommen ist vergleiche VwGH 5.5.1992, 92/14/0018; 20.9.2023, Ra 2023/13/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130073.L04Im RIS seit
05.09.2024Zuletzt aktualisiert am
10.10.2024