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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
AVG §13 Abs3Rechtssatz
Die Regelungen des § 8 StVAG verlangen für die Anzeige nach dieser Bestimmung die Schriftform, die Einhaltung einer Frist sowie nähere inhaltliche Angaben und Nachweise. Das Schriftlichkeitsgebot ist bereits durch die unterzeichnete Niederschrift erfüllt. Bezieht sich eine Niederschrift auf das StVAG und weist deren Inhalt jenes Mindestsubstrat nach § 13 Abs. 6 AVG auf, ist die Behörde verpflichtet, sie nach dem StVAG in Behandlung zu nehmen (VwGH 14.1.2003, 2001/01/0229 und 0251; VwGH 30.9.2019, Ra 2018/01/0503).Die Regelungen des Paragraph 8, StVAG verlangen für die Anzeige nach dieser Bestimmung die Schriftform, die Einhaltung einer Frist sowie nähere inhaltliche Angaben und Nachweise. Das Schriftlichkeitsgebot ist bereits durch die unterzeichnete Niederschrift erfüllt. Bezieht sich eine Niederschrift auf das StVAG und weist deren Inhalt jenes Mindestsubstrat nach Paragraph 13, Absatz 6, AVG auf, ist die Behörde verpflichtet, sie nach dem StVAG in Behandlung zu nehmen (VwGH 14.1.2003, 2001/01/0229 und 0251; VwGH 30.9.2019, Ra 2018/01/0503).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022020217.L03Im RIS seit
03.09.2024Zuletzt aktualisiert am
24.09.2024