Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1Rechtssatz
Für die Beurteilung des Wissensstandes der Behörde ist es nicht relevant, ob ein Verfahren zum frühest möglichen Zeitpunkt wiederaufgenommen wird (vgl. VwGH 17.5.2023, Ro 2023/13/0008).Für die Beurteilung des Wissensstandes der Behörde ist es nicht relevant, ob ein Verfahren zum frühest möglichen Zeitpunkt wiederaufgenommen wird vergleiche VwGH 17.5.2023, Ro 2023/13/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130159.L02Im RIS seit
05.09.2024Zuletzt aktualisiert am
10.10.2024