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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1Rechtssatz
Es kommt auf die Kenntnis der abgabenfestsetzenden Stelle im wiederaufzunehmenden Verfahren, also im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides im wiederaufzunehmenden Umsatzsteuerverfahren an und nicht auf eine erst später erlangte Kenntnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130159.L05Im RIS seit
05.09.2024Zuletzt aktualisiert am
10.10.2024