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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
BDG 1979 §44Rechtssatz
Dass im Disziplinarverfahren die Rechtmäßigkeit einer Weisung eigenständig zu prüfen ist und dem Beamten Einwände gegen diese im Disziplinarverfahren möglich sind, kann nicht zweifelhaft sein.
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090030.L01Im RIS seit
10.09.2024Zuletzt aktualisiert am
18.09.2024